Oldtimerrecht.Für mobiles Kulturgut.
Juristische Beratung für Kauf, Restaurierung und Unfallregulierung.Mit Erfahrung aus Recht, Technik und Oldtimerpraxis.
Oldtimerrecht
Spezialgebiet Oldtimerrecht
Kein „Oldtimergesetz“ – dafür Spezialwissen aus einer Hand
Rechtsfragen zum Oldtimer verlangen eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, praktischer Erfahrung mit Kauf, Restaurierung und Versicherung sowie technischem Verständnis. Der Oldtimer ist als „mobiles Kulturgut“ rechtlich anders zu beurteilen als ein gewöhnliches Gebrauchtfahrzeug – und genau dort setzen wir an.
Michael Eckert ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv, FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Für Begutachtungen steht der Kanzlei eine eigene Werkstatt mit Grube, Lackschichtdickenmessgerät und digitalem Videoendoskop zur Beweissicherung zur Verfügung.
Beratung anfragenWen beraten und vertreten wir?
- Käufer und Verkäufer von Oldtimern
- Werkstätten und Werkstattkunden
- Oldtimer-Besitzer und -Händler
- Unfallbeteiligte
- Oldtimer-Clubs, Mitglieder und Diebstahlsopfer
Wie arbeiten wir?
- Vertragsgestaltung, um Streit von vornherein zu vermeiden
- Zunächst außergerichtliche Vertretung
- Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen
- Technische Beweissicherung mit Oldtimer-Praxisbezug
Themen
Rechtsfragen zum Oldtimer
Kauf & Verkauf
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung vor Kauf oder Verkauf
- Beratung und Vertretung bei Haftung, Garantie und Gewährleistung
Restaurierung
- Gestaltung des Restaurierungsvertrags, Auftragsumfang und Festpreise
- Vorgehen bei Zusatzarbeiten und Festlegung der Materialien
Verkehrsunfälle
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen
- Wertminderung und Reparaturkostenobergrenze
Versicherung
- Schadenshöhe bei Entwendung oder Unfall
- Ermittlung und Durchsetzung des Fahrzeugwerts
Zulassung & Verwaltungsrecht
- Zulassung mit H- oder 07er-Kennzeichen nach der FZV
- Anerkennung eines Fahrzeuges als Oldtimer
Clubs & Vereine
- Vereinsgründung und Satzungsfragen
- Mitglieder-Hotline für Rechtsfragen
Veranstaltungen
- Formulierung und Prüfung von Ausschreibungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer
Diebstahl & Sicherstellung
- Rechtliche Einordnung bei Entwendung, Fund und Herausgabe
- Koordination mit Versicherern, Behörden und Sachverständigen
Deutscher Oldtimerrechtstag
Gründer und Leiter des Deutschen Oldtimerrechtstags: Michael Eckert
Seit 2009 treffen sich hier Fachanwälte, Sachverständige, Händler und Oldtimer-Enthusiasten, um Rechtsfragen im Oldtimerrecht zu diskutieren – ihre Beschlüsse finden seither zunehmend Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung.
- 2009 Sinsheim — Erster Deutscher Oldtimerrechtstag, veranstaltet von der Deutschen Anwaltsakademie. Grundsatzbeschlüsse zum Oldtimer als mobiles Kulturgut, zur 130 %-Grenze bei Reparaturkosten und zur merkantilen Wertminderung.
- 2010 Seehotel Ketsch — Themen u. a. der Oldtimer als Dienstwagen, Voraussetzungen des H-Kennzeichens, Diebstahlschutz und Oldtimer-Versicherungsbedingungen.
- 2011 Beschlüsse zum Minderwert nach Unfallschäden und zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung bei Oldtimern.
- 2013 Korntal-Münchingen — Vortrag von BGH-Richter Wolfgang Wellner zur neuesten Rechtsprechung im Sachschadensrecht bei Oldtimerunfällen, Besuch des Mercedes-Benz Classic-Centers.
- 2015 Wolfsburg — Fortsetzung der Fachvortragsreihe mit Experten aus Recht, Sachverstand und Museumswesen.
- 2017 Marburg — Austausch von Fachanwälten, Sachverständigen und Händlern zu aktuellen Streitfragen im Oldtimerrecht.
- 2020 Einbeck — Fortführung der zweitägigen Fachtagung trotz erschwerter Rahmenbedingungen.
- 2024 Bielefeld — Achter Deutscher Oldtimerrechtstag – die Beschlüsse der Tagung finden seit 2009 zunehmend Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung.
- 2026 Karlsruhe — Neunter Deutscher Oldtimerrechtstag vom 25. bis 27. Juni 2026. Fachforum der Deutschen Anwaltakademie mit juristischem und fachlichem Austausch sowie traditioneller Motorhaubenkontrolle.