Recht mit Weitblick.Seit 1995 in Heidelberg.
Arbeitsrecht, Oldtimerrecht, Verkehrsrecht undWirtschaftsrecht – persönlich beraten, konsequent vertreten.
Die Kanzlei
Individuelle Beratung statt anonymer Massenabfertigung
Wir sehen uns als Gegenpol zu immer größer werdenden, unpersönlichen Anwaltskanzleien. Präzises, schnelles und lösungsorientiertes Arbeiten sowie eine gute Erreichbarkeit sind uns äußerst wichtig – besonders für mittelständische Unternehmen sind wir eine Alternative oder Ergänzung zur eigenen Rechtsabteilung.
Laut FOCUS-Spezial gehören wir wiederholt zu Deutschlands TOP-Kanzleien im Arbeitsrecht.
Kanzlei kennenlernenUnser Team
Ihre Ansprechpartner
Kompetente und persönliche Beratung durch erfahreneSpezialisten – präzise, schnell und lösungsorientiert.
Leistungen
Unsere Rechtsgebiete
Wir konzentrieren uns auf ausgewählte Schwerpunkte, in denen wir über fundierte Erfahrung und ausgewiesene Expertise verfügen.
Der Oldtimer alsmobiles Kulturgut
Es gibt kein „Oldtimergesetz“. Rechtsfragen rund um Kauf, Restaurierung, Unfall und Versicherung verlangen juristisches Spezialwissen und technisches Verständnis zugleich. Michael Eckert ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv, FIVA-Fahrzeugprüfer und Gründer des Deutschen Oldtimerrechtstages.
Zum OldtimerrechtAktuelles
Neues aus dem Arbeitsrecht
Ausgewählte Entscheidungen und Einordnungen von Michael Eckert.
Veröffentlichung von angeblichen Missständen beim Arbeitgeber
LAG Thüringen, Urteil vom 19. April 2023, 4 Sa 269/22 – Ein einem Schwerbehinderten gleichgestellter Arbeitnehmer war gekündigt worden, weil er im Internet massive Kritik gegenüber seinem Arbeitgeber veröffentlicht hatte. Das Gericht musste die Grenzen zulässiger Kritik gegenüber dem eigenen Arbeitgeber bewerten.
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Äußerungen in einem WhatsApp-Chat sind Privatsache
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.07.2021, 21 Sa 1291/20 – Die Kündigung eines technischen Leiters wegen herabwürdigender Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat wurde für unwirksam erklärt. Private Kommunikation genießt besonderen Schutz.
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Wann 3G im Betrieb zulässig ist
Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Eckert ordnet in einem Beitrag der Rhein-Neckar-Zeitung ein, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber die 3G-Regel im Betrieb anwenden durften. Dabei geht er darauf ein, welche rechtlichen Grenzen dabei seitens der Arbeitgeber zu beachten waren.
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Veröffentlichungen
Fachbeiträge von Michael Eckert
Regelmäßige Fachbeiträge im Arbeitsrecht – u. a. die Kolumne „Blick ins Arbeitsrecht“ in der DStR – sowie zahlreiche Veröffentlichungen im Oldtimerrecht.
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