Oldtimerrecht
Kauf & Verkauf
Vertragsgestaltung und Gewährleistung beim Oldtimerkauf und -verkauf.
Überblick
Kauf & Verkauf
Beim Kauf und Verkauf von Oldtimern entscheidet oft der Vertrag über den Ausgang eines späteren Streits. Wir gestalten und prüfen Kaufverträge, beraten zu Haftungs-, Garantie- und Gewährleistungsfragen und vertreten Käufer wie Verkäufer, wenn es doch zum Streit kommt – etwa über die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses oder die Haftung des Verkäufers für Mängel.
Im Einzelnen
Worum es dabei geht
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung vor dem Kauf oder Verkauf
Beratung und Vertretung bei Haftungs-, Garantie- und Gewährleistungsfragen
Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen und Verkäuferhaftung für Mängel
Zusicherungen und Beschaffenheitsvereinbarungen, Gestaltung und Prüfung von AGB
Oldtimerrecht