Oldtimerrecht

Kauf & Verkauf

Vertragsgestaltung und Gewährleistung beim Oldtimerkauf und -verkauf.

Kauf & Verkauf im Oldtimerrecht

Überblick

Kauf & Verkauf

Beim Kauf und Verkauf von Oldtimern entscheidet oft der Vertrag über den Ausgang eines späteren Streits. Wir gestalten und prüfen Kaufverträge, beraten zu Haftungs-, Garantie- und Gewährleistungsfragen und vertreten Käufer wie Verkäufer, wenn es doch zum Streit kommt – etwa über die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses oder die Haftung des Verkäufers für Mängel.

Im Einzelnen

Worum es dabei geht

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung vor dem Kauf oder Verkauf

Beratung und Vertretung bei Haftungs-, Garantie- und Gewährleistungsfragen

Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen und Verkäuferhaftung für Mängel

Zusicherungen und Beschaffenheitsvereinbarungen, Gestaltung und Prüfung von AGB

Fragen zu Kauf & Verkauf?

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin.

Kontakt aufnehmen