Das BAG entschied am 20. Februar 2019, 2 AZR 746/14, über die Kündigung eines Chefarztes nach einer zweiten Eheschließung. Die Entscheidung markiert wichtige Grenzen kirchlicher Loyalitätsanforderungen im Arbeitsverhältnis.

Loyalitätspflichten im Wandel

Kirchliche Arbeitgeber können besondere Loyalitätsanforderungen stellen. Diese Anforderungen müssen jedoch im konkreten Arbeitsverhältnis verhältnismäßig sein und dürfen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich angewendet werden.

Abwägung statt Automatismus

Persönliche Lebensführung und berufliche Pflichten stehen nicht automatisch in einem kündigungsrelevanten Konflikt. Entscheidend ist, ob die konkrete Tätigkeit eine besondere Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag aufweist.

Einordnung für die Praxis

  • Loyalitätsregeln müssen transparent und einheitlich gehandhabt werden.
  • Die konkrete Position des Arbeitnehmers ist für die Bewertung entscheidend.
  • Vor einer Kündigung ist eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich.
Auch kirchliches Arbeitsrecht muss die Grundrechte und die konkrete Funktion im Betrieb ernst nehmen.